In den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008) werden Gebäudeeigentümer zu einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Hausgasleitung verpflichtet.

 

Spätestens im Schadensfall muss eine regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitung dokumentiert vorgelegt werden, um sich vor Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten zu schützen.

 

Gerne bin ich bereit für Sie, im Zuge meiner jährlichen Überprüfungstätigkeiten in ihrem Gebäude, die Gashausschau durchzuführen.

 

Die Tätigkeit umfasst:

  

  • eine komplette Inaugenscheinnahme der frei verlegten Gasleitung in ihrem Gebäude (Hauptabsperrhahn bis zu Verbrauchseinrichtungen)
  • Prüfen der freien Zugänglichkeit der Hauptabsperreinrichtung, wie auch der Gaszähler
  • Prüfen des technisch einwandfreien Zustands der Gasleitungen                                               (Korrosion, Befestigung,Belastungen)
  • Erfassen der Gaszählerstände
  • Überprüfung auf Be- und Entlüftung bei nachträglich angebrachten Verkleidungen

 

Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle. Das Prüfprotokoll wird Ihnen ausgehändigt.

 

Ihre Vorteile:

  • Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
  • Erhöhung der Betriebssicherheit
  • Technische Expertise
  • Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der Regelmäßigen und sachkundig durchgeführten Überprüfung
  • Nachweis gegenüber dem Gebäudeversicherer

 


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